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Wieviele Widersprüche braucht man zum Zweifeln?

  • Ich möchte Fakten und das man richtig ermittelt und nicht, dass sich der Richter ein Bild macht.

  • Wenn die Vorwürfe stimmen, hat Elena nichts zu verbergen und soll bitte den Zugang zu Ihren Mails/Chats erlauben. 

  • Google Verlauf Samstag 28.08.21 - Aktivitätsbeginn 7:01uhr. D.h. Elena muss sich vorher noch kaffee kochen und sich anziehen, bevor sich vor die Tür geht zum Rauchen. Sie hat sehr viel geraucht. Rauchen ist eine Sucht und jeder Raucher freut sich auf die erste Kippe mit Kaffee am Morgen, am meisten. Dabei hat Elena dann immer an Ihrem Handy die gewöhnlichen Apps benutzt. Elena stand um 7:01 Uhr vor der Tür mit Kippe und Kaffee. Enea war bestimmt schon wach. Er hat sich sicherlich nicht gedacht, es ist Wochenende, ich kann ausschlafen!

  • wie konnte es mir gelingen, Verletzungen wie diese zu verursachen?

  • mit Kind im Bett zwischen uns?

  • hat Elena geschrien als ich ihre Brüste Verletze?

  • haben die Nachbarn was gehört?

  • wie lange hat die Tat gedauert?

  • die Fotos zeigen Verkrustete Blutstellen. Ist das  Zeitlich möglich?

  • könnte ich das Verletzungsbild mit meinen kurzen Fingernägeln verursachen?

  • hat Elena sich gewehrt, weggedreht, Abwehrreflexe gemacht?

  • wie genau soll die tat abgelaufen sein?

Belege über ein Fahrrad und eine E-Lastenrad für Elena´s Freundin und damalige Hebamme. Elena gibt an, ich isoliere sie, mache Freunde von ihr schlecht usw. Wieso gebe ich Elenas Freundin und ihrer jungen Familie dann ein Lastenrad unter meinem EK  + kostenloses Upgrade auf eine bessere Schaltung.  Da sie angaben, nicht soviel Geld zu haben. 

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Tamara Mössner´s Sohn. das Foto hab ich an einem Sonntag gemacht. Wir, Elena, Enea und ich waren am Friedrichsplatz. Dabei, Tamaras Kind, für das wir Babysitteten. Ich bestellte einen Feinart Abzug von dem Bild und schenkte es Tamara.

Im Folgenden stelle ich zentrale Aspekte, Widersprüche und entlastende Hinweise dar, die aus meiner Sicht für eine faire und differenzierte Verteidigung wesentlich sind.

 

1. Beteiligte Personen & Beziehungshintergrund

Ich, Christian Wongel:

  • Selbstständig mit Fahrradladen in Marburg seit 2016

  • Vater von drei Kindern aus früherer Beziehung, aktuell kein Kontakt

  • ADS-Diagnose, rezidivierende Depression (medikamentös behandelt)

  • Laut Umfeld: harmoniebedürftig, zurückhaltend, emotional verlässlich

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Elena Vanucci (Anzeigenerstatterin)

  • Alleinerziehend, seit Kindheit in psychischer Behandlung (u.a. Depression, Medikamente wie Diazepam, Lamotrigin, Tavor in Eigendosierung)

  • Anamnestisch Hinweise auf Borderline-Symptomatik, frühkindliche Traumata, instabile Bindungsmuster

  • Wiederholtes Fremdgehen, auffälliges sexuelles Verhalten dokumentiert

  • Starke Verlustängste, impulsives Verhalten, Tendenz zu Manipulation

 

2. Beziehungsdynamik & Konfliktverlauf

  • Beziehung ab 09/2019, gemeinsame Wohnung mit Elena und ihrem Sohn Enea im Sommer 2021

  • Paartherapie u.a. wegen ungleicher sexueller Bedürfnisse

  • Wiederholt Konflikte aufgrund Eifersucht und Kontrollverhalten Elenas

  • Ich suchte aus psychischer Erschöpfung zunehmend räumliche Distanz (Schlaf im Gästezimmer)

  • Nachweislich: keine Anzeichen von Zwang oder Gewalt in zweijährigem Chatverlauf

 

3. Psychologische Auffälligkeiten & Hinweise auf Falschbeschuldigung

  • Elena äußerte am 18.08.2021: „Ich stehe kurz vor einer Episode.“ (Hinweis auf psychischen Krisenzustand)

  • Ihre späteren Anschuldigungen fallen zeitlich zusammen mit emotionalen Eskalationen, Eifersucht, Verlustangst

  • Widersprüchliche Aussagen über Ort, Zeit und Ablauf der angeblichen Taten

  • Verhalten nach den angeblichen Taten (z. B. Ladenbesuche, freundliche Kommunikation, Kind mir anvertraut) entspricht nicht typischem Opferverhalten

  • Zeug*innen bestätigen ihr Kontrollverhalten und mein häufiges Ausweichen (Gästezimmer)

 

4. Rekonstruktion der fraglichen Tage (August 2021)

28.08.2021 – angebliche Tat 1:

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  • Mehrere Versionen des Tathergangs; Tageszeit variiert in den Aussagen erheblich („hell“ vs. „zwischen 5–9 Uhr“)

  • WLAN- und Chat-Aktivität Elena ab 07:01 Uhr dokumentiert; sie war zu dieser Zeit bereits angezogen und rauchte

  • Keine Auffälligkeiten im Tagesverlauf, kein Hinweis auf akuten Stress

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29.08.2021 – angebliche Tat 2:

  • Ich schlief nach einem Streit im Gästezimmer

  • Tagsüber: regulärer Ladenbetrieb, Elena erschien dort persönlich, kontrollierte mich wegen eines Vorstellungsgesprächs mit einer Frau

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30.08.2021:

  • Morgendliches Zusammensein dokumentiert per Bild (06:52 Uhr)

  • Einladung Elenas zum Abendessen – widersprüchlich zum Vorwurf

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31.08.2021:

  • Elena bringt Enea in den Kindergarten, fährt dann offenbar nach Darmstadt

  • Abends inszenierter Wohnungsrauswurf mit provokanter Selbstentblößung („…dann steht es halt Aussage gegen Aussage“) – in Gegenwart von Zeugen

 

5. Analyse zentraler Widersprüche & Entlastungen

  • Keine unmittelbaren Zeug:innen für den behaupteten Missbrauch – aber mehrere entlastende Aussagen von Dritten

  • Keine sichtbaren Verletzungen oder akuten Hinweise auf Gewalt bei medizinischer Untersuchung

  • Widersprüchliche Angaben zur Häufigkeit und Art der behaupteten nächtlichen Übergriffe

  • Fehlende Glaubhaftigkeit durch stark abweichende Darstellungen (z. B. Tatzeiten, Tathergang, Verhalten nach der Tat)

  • Wohn- und Schlafsituation (Kind in der Mitte) spricht gegen unbemerkte Tathandlungen

 

6. Juristische Schlussfolgerungen & Anregungen zur Verteidigungsstrategie

Ich bitte Sie, folgende Überlegungen und Maßnahmen in Betracht zu ziehen:

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  1. Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens zur Glaubhaftigkeit der Aussage Elenas und ihrer psychischen Verfassung

  2. Auswertung von Chatverläufen, E-Mail-Korrespondenz, Standortdaten und Zeugenaussagen (v. a. Katharina, evtl. Sabina, Nachbarin)

  3. Betonung der Unschuldsvermutung und der erhöhten Anforderungen an Glaubhaftigkeit im Sexualstrafrecht

  4. Prüfung einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB)

  5. Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags (§ 359 StPO)

  6. Gutachterliche Klärung, ob das beschriebene Verletzungsbild überhaupt zur geschilderten Tat passt

  7. Prüfung, ob im Rahmen der erneuten Verhandlung auch Tat 1 und 2 erneut verhandelt werden können (vgl. Urteil Revision StA, S. 7, Nr. 3)

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